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Grillen: Rechtliche Situation erklärt

von Gerald - 16 Aug, 2021

Grillen: Rechtliche Situation erklärt

Grillen: Rechtliche Situation erklärt

Wir grillen wieder! Und das mit Recht, oder?

Grillen darf jeder - oder doch nicht? Was, wenn der Nachbar sich beschwert oder im Mietvertrag eine Klausel Dir das untersagt? Ist das rechtsgültig und musst Du Deinen heißgeliebten Grill zum Dekorationsgegenstand umgestalten? Was man beim Grillen darf und was in Österreich doch nicht erlaubt ist, fassen wir hier für Dich kurz zusammen.

Zuerst die gute Nachricht: Sofern nicht anders vorgegeben, darfst Du grillen! Und zwar auf  allen Außenflächen, die Du entweder gemietet oder angekauft hast und nur an öffentlichen Orten die eindeutig als Grillplätze deklariert sind und/oder wofür Du eine Grillgenehmigung eingeholt hast. Zu beachten ist dabei, aus rechtlicher Sicht, dass der genutzte Grill unbedingt fachmännisch ist. Das gilt sowohl für Grillvorrichtung als auch für Betriebsweise und Brennmaterial. Der Gesetzgeber schreibt außerdem vor, dass offenes Feuer an Bodenstellen und das Verbrennen von Kompost oder Bio-Abfällen untersagt sind. 

Probleme kann es allerdings dann geben, wenn Nachbarn sich gestört fühlen. Rauch, Geruch, laute Stimmen oder Musik führen in einigen Fällen zur Beschwerde und tatsächlich haben Deine Nachbarn auch das Recht eine solche einzubringen. § 364 ABGB verbietet Dir nämlich neben dem direkten (z.B. Steine werfen) auch das indirekte Einwirken (z.B. durch Geruchsbildung) auf Nachbarschaftsgrundstücke. Natürlich bezieht sich das nicht auf jedes kleine Rauchwölkchen und unwesentliche Geruchsentstehung bei der der Nachbar schon die Nase rümpfen könnte. Konkret umfasst dieser Paragraph tatsächlich störende Einwirkungen wie starke Rauchentwicklung, die ein Durchschnittsmensch auch als solche empfinden würde. Erst dann ist die Beschwerde legitim.

Wenn Du in einer Mietwohnung lebst, kann Dein Mietvertrag einen Vermerk enthalten, der Dir das Grillen untersagt. Bei Miet- wie Eigentumswohnungen sollte natürlich auch aus gesetzlicher Sicht Rücksicht aufeinander genommen werden. Sollten Mitparteien Deines Hauses sich im siebten Stock auf ihrem Balkon regelrecht geräuchert fühlen, weil Du im Erdgeschoß so los grillst, wird sich dieser Nachbar über kurz oder lang an die Vermieter wenden und sich dabei § 1096 ABGB zunutze machen. Dieser garantiert dem Mieter nämlich die ungestörte Nutzmöglichkeit seines Objektes ohne Einwirkung Dritter und kann bei Nichthandeln des Vermieters sogar eine Mietzinsminderung zur Folge haben, und Dir selbst eventuell die Kündigung bescheren. 

Auf die Hausordnung achten! Darin sind wichtige Punkte verankert wie beispielsweise die Nachtruhe. Allgemein gelten die polizeilich geregelten Ruhezeiten zwischen 12:00  und 15:00 sowie von 22:00 bis 6:00 früh, Samstags ab 17:00 und Sonntags ganztägig. Individuelle Vermerke in der Hausordnung könnten jedoch weitere Ruhezeiten vorgeben, daher diese bitte beachten. 

Auf den Punkt gebracht

  • Immer fachmännisch grillen!
  • Nur vorgeschriebenes Grillmaterial verwenden!
  • Warn- und Lagerungshinweise von Hersteller und Gesetzgeber für Brennmaterial beachten
  • Auf gefährliche Anzündstoffe wie Spiritus verzichten!
  • Mietvertragsklauseln und Hausordnung einhalten!
  • Auf vorgegebene Ruhezeiten achten!
  • Nachbarn nicht stören
  • Keine offenen Feuer entstehen lassen
  • Geplantes Lagerfeuer bei der örtlichen Feuerwehr melden

Miteinander statt Gegeneinander: Reden löst viele Probleme schon im Vorfeld und entschärft auch so manchen Konflikt im Nachhinein. Einfach mal mit den Nachbarn plaudern und vielleicht sogar mit ihnen gemeinsam ein tolles Grillfest feiern.

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